24.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/38
Klage, eingereicht am 29. Mai 2015 — Alcogroup und Alcodis/Kommission
(Rechtssache T-274/15)
(2015/C 279/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alcogroup (Brüssel, Belgien) und Alcodis (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. de Bandt und J. Dewispelaere sowie Rechtsanwältin J. Probst)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die angefochtenen Beschlüsse für nichtig zu erklären;
—
der Kommission sämtliche Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Kläger als einzigen Klagegrund geltend, dass die Kommission durch den Erlass und den Vollzug der angefochtenen Beschlüsse gegen ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe.
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