27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/46
Klage, eingereicht am 1. Juni 2015 — Abdulkarim/Rat
(Rechtssache T-304/15)
(2015/C 245/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Mouhamad Wael Abdulkarim (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-P. Buyle und L. Cloquet)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/375 des Rates vom 6. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betrifft;
—
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/383 des Rates vom 6. März 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft;
—
dem Rat die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Klägers aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger sechs Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-303/15, Barqawi/Rat, vorgebrachten übereinstimmen oder ihnen gleichen.
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