Rechtssache T-309/15 P: Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juni 2015 von CW gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. März 2015 in der Rechtssache F-124/13, CW/Parlament
C2702015DE3710120150605DE0046371371
Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juni 2015 von CW gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. März 2015 in der Rechtssache F-124/13, CW/Parlament
(Rechtssache T-309/15 P)2015/C 270/46Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: CW (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Rechtsmittel für zulässig zu erklären,
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das angefochtene Urteil aufzuheben,
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die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben,
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ihr Schadensersatz zuzusprechen und
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dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung des Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin zwei Rechtsmittelgründe geltend.
1.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst habe Beweise verfälscht und rechtsfehlerhaft festgestellt, dass die Anstellungsbehörde in der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde die Entscheidung über die Ablehnung der Beistandsleistung in der Sache habe bestätigen wollen.
2.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst habe Beweise verfälscht und sei rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass das Parlament bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung von Art. 24 des Beamtenstatuts keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe.
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