7.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 294/78
Klage, eingereicht am 29. Juni 2015 — Bach Flower Remedies/HABM — Durapharma (RESCUE)
(Rechtssache T-337/15)
(2015/C 294/93)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Bach Flower Remedies Ltd (Wimbledon, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: I. Fowler, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Durapharma ApS (Stenstrup, Dänemark)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „RESCUE“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 6 473 755.
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. März 2015 in der Sache R 2551/2013-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten und für den Fall, dass die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer dem Verfahren beitritt, der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009
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