12.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 337/16
Klage, eingereicht am 6. Juli 2015 — Työhönvalmennus Valma/HABM (Form einer Kiste)
(Rechtssache T-363/15)
(2015/C 337/18)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Työhönvalmennus Valma Oy (Lahti, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Salonen und K. Parviainen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Streitige Marke: Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke (Form einer Kiste) — Anmeldung Nr. 12137337
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Mai 2015 in der Sache R 1690/2014-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die Entscheidung des Prüfers bestätigt wird, wonach die Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren keine Unterscheidungskraft aufweise,
—
die Marke zur Eintragung zuzulassen oder, hilfsweise, die Markenanmeldung zur erneuten Entscheidung an das HABM zurückzuverweisen,
—
dem HABM die ihr entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
Full & Egal Universal Law Academy