21.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/53
Klage, eingereicht am 9. Juli 2015 — Preferisco Foods/HABM — Piccardo & Savore' (PREFERISCO)
(Rechtssache T-371/15)
(2015/C 311/57)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Preferisco Foods Ltd (Vancouver, Kanada) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Macias Bonilla, P. López Ronda und G. Marín Raigal sowie Rechtsanwältin E. Armero)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Piccardo & Savore' Srl (Chiusavecchia, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelderin: Klägerin.
Streitige Marke: GemeinschaftsbildmAarke mit dem Wortbestandteil „PREFERISCO“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 10 974 616.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. April 2015 in der Sache R 2598/2013-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. April 2015 in der Sache R-2598/2013-2 teilweise aufzuheben, so insbesondere im Hinblick auf die Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung „PREFERISCO“ (Nr. 10974616) für die von der Anmeldung erfassten Waren der Klassen 29 und 30;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, einschließlich der Kosten der Verfahren vor der Widerspruchsabteilung und vor der Zweiten Beschwerdekammer des HABM.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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