12.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 337/24
Klage, eingereicht am 13. Juli 2015 — EDF Luminus/Parlament
(Rechtssache T-384/15)
(2015/C 337/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: EDF Luminus (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Verhoeven und O. Vanden Berghe)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären,
—
das Europäische Parlament daher zu verurteilen:
—
4 39 672,95 Euro an EDF Luminus zu zahlen;
—
die vertraglichen Zinsen auf diese Summe ab Fälligkeit der Rechnungen an EDF Luminus zu zahlen;
—
die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie einen Verstoß gegen die anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung rügt, da das Parlament es ablehne, ihr die auf Elektrizität erhobenen Abgaben zu erstatten, die sie an die Region Brüssel — Hauptstadt gezahlt habe. Die Klägerin macht geltend, dass die streitigen Abgaben an das Parlament weiterzubelasten seien, da sie durch die Lieferung von Elektrizität an das Parlament entstanden seien.
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