28.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 320/40
Klage, eingereicht am 27. Juli 2015 — Bank Saderat/Rat
(Rechtssache T-433/15)
(2015/C 320/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Bank Saderat plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: S. Jeffrey, S. Ashley und A. Irvine, Solicitors, sowie M.-E. Demetriou und R. Blakeley, Barristers)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Rat zur Zahlung folgender Beträge an die Klägerin zu verpflichten:
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8 8 9 06 191 Euro als Ersatz für den Vermögensschaden bis zum Tag der Stellung dieses Antrags;
—
8 7 13 285 Euro als Zinsen auf den oben im ersten Unterabsatz genannten Betrag zuzüglich täglicher Zinsen in Höhe von 10 377 Euro bis zum Tag des Urteils, hilfsweise zum um 2 Prozentpunkte erhöhten Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank p.a. bis zum Tag des Urteils, weiter hilfsweise zu einem Zinssatz und für einen Zeitraum, wie es das Gericht für angemessen hält;
—
ein Tagessatz in Höhe von 54 716 Euro als Ersatz für den Vermögensschaden vom Tag der Stellung dieses Antrags bis zum Ende des Anspruchszeitraums;
—
Zinsen auf einen nach dem dritten Unterabsatz berechneten Gesamtbetrag zu einem Zinssatz von 4,2601 % p.a. bis zum Tag des Urteils, hilfsweise zum um 2 Prozentpunkte erhöhten Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank p.a. bis zum Tag des Urteils, weiter hilfsweise zu einem Zinssatz und für einen Zeitraum, wie es das Gericht für angemessen hält;
—
3 2 9 64 320 Euro als Ersatz für den Vermögensschaden ab dem Ende des Anspruchszeitraums;
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1 0 00 000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden;
—
nachprozessuale Zinsen auf die oben in den ersten sechs Unterabsätzen genannten Beträge zum Zinssatz von 4,2601 % p.a. bis zum Tag der Zahlung, hilfsweise zum um 2 Prozentpunkte erhöhten Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank p.a. bis zum Tag der Zahlung, weiter hilfsweise zu einem Zinssatz und für einen Zeitraum, wie es das Gericht für angemessen hält; sowie
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die der Bank aus dieser Klage erwachsenden Kosten;
—
dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage bringt die Klägerin vor, die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Klägerin seitens des Rates der EU stelle eine hinreichend qualifizierte Verletzung der aus der angestrebten Verleihung von Rechten an die Klägerin resultierenden Verpflichtungen dar, weshalb die außervertragliche Haftung der EU ausgelöst werde.
Nach Ansicht der Klägerin hatte diese Verletzung unmittelbar beträchtliche materielle und immaterielle Schäden für sie zur Folge, für die ihr Schadenersatz gebühre.
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