12.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 337/36
Klage, eingereicht am 11. August 2015 — Cham/Rat
(Rechtssache T-470/15)
(2015/C 337/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Cham Holding (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
demzufolge den Beschluss (GASP) 2015/837 vom 28. Mai 2015 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
(1) ABl. C 290, S. 13.
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