5.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/35
Klage, eingereicht am 12. August 2015 — L'Oréal/HABM — LR Health & Beauty Systems (LR)
(Rechtssache T-475/15)
(2015/C 328/32)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: L'Oréal (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Dissmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LR Health & Beauty Systems GmbH (Ahlen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „LR“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 11 047 578
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Mai 2015 in der Sache R 1143/2014-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung insoweit teilweise aufzuheben, als die Beschwerdekammer unter Nr. 2 den Antrag der Klägerin auf Nachweis der Benutzung der älteren Marken der Streithelferin als verspätet abweist;
—
dem HABM die Kosten sowohl des Verfahrens vor dem Gericht als auch des Beschwerdeverfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 in Verbindung mit Regel 40 der Verordnung Nr. 2868/95.
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