12.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 337/40
Klage, eingereicht am 24. August 2015 — Ahrend Furniture/Kommission
(Rechtssache T-482/15)
(2015/C 337/45)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Ahrend Furniture (Zaventem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Lepièce und V. Dor sowie Rechtsanwalt S. Engelen)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Kommission unbekannten Datums, mit dem das Los Nr. 1 der Ausschreibung Nr. OIB.DR.2/PO/2014/055/622 — „Beschaffung von Möbeln“ an einen anderen Bieter vergeben wurde, für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Tatsachenirrtum und Rechtsfehler seitens der Beklagten bei der qualitativen und technischen Analyse des Angebots der Klägerin.
2.
Zweiter Klagegrund: Unterlassung der Mitteilung von Angaben über die finanzielle Bewertung der Angebote an die Klägerin ungeachtet ihrer diesbezüglichen Ersuchen.
Full & Egal Universal Law Academy