9.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 371/42
Klage, eingereicht am 17. September 2015 — Regent University/HABM — Regent’s College (REGENT UNIVERSITY)
(Rechtssache T-538/15)
(2015/C 371/43)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Regent University (Virginia Beach, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: D. Wilkinson, Solicitor, und E. Himsworth, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Regent’s College (London, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „REGENT UNIVERSITY“ — Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 4 711 594
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Juli 2015 in der Sache R 1859/2014-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Sache zur weiteren Entscheidung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten, die der Klägerin im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen;
—
dem Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren, falls dieser dem vorliegenden Verfahren als Streithelfer beitreten sollte, die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten, die der Klägerin im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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