16.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/55
Klage, eingereicht am 25. September 2015 — Monster Energy/HABM — Mad Catz Interactive (Darstellung eines schwarzen Vierecks mit vier weißen Streifen)
(Rechtssache T-567/15)
(2015/C 381/65)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mad Catz Interactive, Inc. (San Diego, Vereinigte Staaten von Amerika)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelder der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Bildmarke (Darstellung eines schwarzen Vierecks mit vier weißen Streifen) — Anmeldung Nr. 11 390 853
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 1. Juli 2015 in der Sache R 2368/2014-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 4. Mai 2015 in der Sache R 2368/2014-5 aufzuheben;
—
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 1. Juli 2015 über den Widerspruch Nr. B2182320 aufzuheben;
—
die Widerspruchsmarke für die Klasse 25 zurückzuweisen;
—
dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten der Widersprechenden aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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