30.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 398/68
Klage, eingereicht am 24. September 2015 — Morgese u. a./HABM — All Star
(Rechtssache T-568/15)
(2015/C 398/82)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Giuseppe Morgese (Barletta, Italien), Pasquale Morgese (Barletta, Italien), Felice D’Onofrio (Barletta, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Russo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: All Star CV (Hilversum, Niederlande)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelder der streitigen Marke: Kläger.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „2 STAR 2S“ — Anmeldung Nr. 1 0 1 61 065.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 1. Juli 2015 in der Sache R 1906/2014-5.
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten dieses Verfahrens und des Verfahrens vor der Fünften Beschwerdekammer aufzuerlegen sowie alle weiteren Maßnahmen anzuordnen, die das Gericht für geeignet hält.
Angeführter Klagegrund
—
Das HABM sei in der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Art der Marken und ihrer Bestandteile zu einem fehlerhaften Ergebnis gekommen, das erhebliche Auswirkungen auf die maßgeblichen Verbraucher haben könnte.
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