7.12.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 406/37
Klage, eingereicht am 29. September 2015 — Bimbo/HABM — ISMS (BIMBO BEL SIMPLY MARKET)
(Rechtssache T-571/15)
(2015/C 406/37)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Beteiligte
Klägerin: Bimbo, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: International Supermarket Stores (ISMS) SA (Croix, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelder der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „BIMBO BEL SIMPLY MARKET“ — Anmeldung Nr. 1 0 3 35 321.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Juli 2015 in der Sache R 1297/2014-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 17. Juli 2015 gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeinschaftsmarkenverordnung dahin abzuändern, dass die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 3 35 321 insgesamt zurückgewiesen wird;
—
hilfsweise und nur für den Fall, dass der obige Antrag zurückgewiesen wird, die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 17. Juli 2015 aufzuheben;
—
den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 8 Abs. 5, Art. 42 Abs. 2 und 3 sowie Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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