7.12.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 406/41
Klage, eingereicht am 5. Oktober 2015 — Monster Energy/HABM (GREEN BEANS)
(Rechtssache T-585/15)
(2015/C 406/42)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „GREEN BEANS“ — Anmeldung Nr. 1 1 4 10 801.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2015 in der Sache R 3002/2014-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
ihre Sache an die Zweite Beschwerdekammer zur Sachentscheidung über ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 2. Dezember 2013 in der Sache R 1530/2013-1 zurückzuverweisen;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 58, 65 Abs. 5, 75, 81 Abs. 1 und 81 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Regel 65 der Verordnung Nr. 2868/95.
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