14.12.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 414/37
Klage, eingereicht am 19. Oktober 2015 — Batmore Capital/HABM — Univers Poche (POCKETBOOK)
(Rechtssache T-596/15)
(2015/C 414/48)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Batmore Capital Ltd (Tortola, British Virgin Islands) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Masson)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Univers Poche (Paris, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „POCKETBOOK“ — Anmeldung Nr. 1 034 872.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Juli 2015 in der Sache R 1952/2014-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den vorliegenden Rechtsbehelft für zulässig zu erachten;
—
die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang aufzuheben;
—
die internationale Registrierung der Marke Nr. 1 034 872, soweit sie die Gemeinschaft betrifft, einzutragen;
—
dem HABM die ihr im vorliegenden Verfahren entstanden Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Fehlerhafte Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen;
—
Fehlerhafte Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den betreffenden Zeichen.
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