15.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 59/28
Klage, eingereicht am 25. November 2015 — HTTS/Rat
(Rechtssache T-692/15)
(2016/C 059/30)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: HTTS Hanseatic Trade Trust & Shipping GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schlingmann und M. Bever)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Rat der Europäischen Union zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2 516 221,50 Euro an die Klägerin für materielle und immaterielle Schäden wegen der Aufnahme der Klägerin in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 und Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 zu verurteilen;
—
den Rat der Europäischen Union zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfts festgesetzten Zinssatzes ab dem 17. Oktober 2015 bis zur vollständigen Bezahlung der oben genannten Summe zu zahlen;
—
den Rat zu verurteilen, die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Aufwendungen der Klägerin, zu tragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie einen Verstoß des Rates — der sie zu Unrecht in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen hat, deren sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren wurden — gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz individueller Interessen dienen und keine Wertungsspielraum einräumen, beanstandet.
Der Klägerin seien materielle und immaterielle Schäden entstanden, die unmittelbare Folge der gegen sie durch den Rat zu Unrecht verhängten restriktiven Maßnahmen seien.
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