1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/68
Klage, eingereicht am 27. November 2015 — Clover Canyon/HABM — Kaipa Sportswear (CLOVER CANYON)
(Rechtssache T-693/15)
(2016/C 038/92)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Clover Canyon, Inc. (Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schmitz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kaipa Sportswear GmbH (Heilbronn, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelder: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke „CLOVER CANYON“ mit Benennung der Europäischen Union — Anmeldung Nr. 1 120 485.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 4. August 2015 in der Sache R 3018/2014-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Kosten der Klage, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, dem Beklagten aufzuerlegen;
oder
—
die Kosten der Klage, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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