1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/74
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2015 — Drugsrus/EMA
(Rechtssache T-717/15)
(2016/C 038/100)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Drugsrus Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: M. Howe und S. Ford, Barristers, sowie R. Sanghvi, Solicitor)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die in der E-Mail der EMA vom 8. Oktober 2015 enthaltene Entscheidung, dass Drugsrus nicht befugt ist, ein als Bretaris Genuair eingeführtes Erzeugnis mit der Marke Eklira Genuair zu versehen, für nichtig zu erklären;
—
der EMA die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend.
Die Klägerin macht geltend, die EMA habe einen Rechtsfehler begangen, als sie zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es unzulässig sei, zentral zugelassene Arzneimittel mit einer neuen Marke zu versehen. Nach den Vorschriften des AEUV über den freien Warenverkehr dürfe ein Parallelimporteur ein Erzeugnis für den Parallelvertrieb umpacken und/oder mit einer neuen Marke versehen, sofern dies objektiv erforderlich sei, um dem eingeführten Erzeugnis tatsächlichen Zugang zum Markt des Einfuhrmitgliedstaats zu verschaffen.
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