15.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 59/38
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2015 — Kommission/CINAR
(Rechtssache T-720/15)
(2016/C 059/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwalt A. Duron sowie S. Delaude, L. Di Paolo und J. Estrada de Solà)
Beklagte: CINAR Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Beklagte zur Rückzahlung von 25 616 GBP an die Klägerin zu verurteilen,
—
die Beklagte zur Zahlung von Zinsen auf den Hauptbetrag von 25 616 GBP zu dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am 1. Dezember 2005 zugrunde gelegten Satz (2,09 %) zuzüglich eineinhalb Prozentpunkten für den Zeitraum vom 6. Dezember 2005 bis zum Tag des Erhalts der zurückzuzahlenden Gelder zu verurteilen und
—
der Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen Klagegrund, mit dem sie vorträgt, dass die Beklagte ihre vertraglichen Pflichten in Bezug auf den Nachweis der geltend gemachten Kosten verletzt habe. Da der der Beklagten zustehende finanzielle Beitrag geringer sei als der von der Klägerin mittels einer Vorauszahlung gezahlte Gesamtbetrag, habe die Beklagte nach dem Vertrag den geschuldeten Betrag zu zahlen.
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