22.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 68/33
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2015 — Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft/Kommission
(Rechtssache T-724/15)
(2016/C 068/42)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e. V. (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Bittner und N. Thies)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit dieser
—
in Art. 1 feststellt, dass in Deutschland bezüglich der in Bayern durchgeführten Milchgüteprüfungen zugunsten der in Bayern betroffenen milchwirtschaftlichen Betriebe unter Verletzung des Art. 108 Abs. 3 AEUV staatliche Beihilfen gewährt worden seien und dass diese Beihilfen seit dem 1. Januar 2007 mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien;
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in den Art. 2 bis 4 die Rückforderung dieser Beihilfen nebst Zinsen von den Begünstigten anordnet;
—
die Beklagte zu verurteilen, die Kosten des Klägers zu tragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 6295 final der Kommission vom 18. September 2015 über die für Milchgüteprüfungen im Rahmen des Milch- und Fettgesetzes von Deutschland gewährten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 [2012/NN]).
Zur Stützung der Klage macht der Kläger sechs Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-722/15, Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns/Kommission, geltend gemachten Klagegründen identisch oder diesen ähnlich sind.
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