15.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 59/41
Klage, eingereicht am 14. Dezember 2015 — Justice & Environment/Kommission
(Rechtssache T-727/15)
(2016/C 059/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Association Justice & Environment, z.s. (Brno, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Podskalská)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, vom 19. August 2015, Aktenzeichen Ref GestDem Nr. 2015/4284, mit dem ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde, und den Beschluss der Generalsekretärin im Namen der Europäischen Kommission vom 15. Oktober 2015, Aktenzeichen Ares(2015)4311297, mit dem ein Zweitantrag abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären, und
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin geltend, die angefochtenen Beschlüsse seien rechtswidrig, da sie gegen (i) Art. 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Art. 255 EGV), (ii) Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (1); (iii) Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (2), und (iv) das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Århus-Übereinkommen) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/370/EG) (3) verstießen.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, 2001, S. 43).
(2) Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264, 2006, S. 13).
(3) ABl. L 124, 2005, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy