22.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 68/36
Rechtsmittel, eingelegt am 17. Dezember 2015 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache F-119/14, FE/Kommission
(Rechtssache T-734/15 P)
(2016/C 068/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Simonetti und G. Gattinara)
Andere Partei des Verfahrens: FE (Luxemburg, Luxemburg)
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache F-119/14, FE/Kommission, aufzuheben;
—
die von FE in der Rechtssache F-119/14 erhobene Klage als unbegründet abzuweisen;
—
zu entscheiden, dass jede der Parteien ihre eigenen im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten trägt;
—
FE die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung des Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin drei Gründe geltend.
1.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst (GöD) habe mehrere Rechtsfehler begangen, und der Prüfungsausschuss habe bei der Auslegung und Anwendung der Zulassungsvoraussetzung in Bezug auf die berufliche Mindesterfahrung den Akteninhalt verfälscht.
2.
Das GöD habe rechtsfehlerhaft festgestellt, dass die Anstellungsbehörde einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe.
3.
Das GöD habe einen Rechtsfehler begangen und sei in mehrfacher Hinsicht seiner Begründungspflicht nicht nachgekommen, als es die Kommission dazu verurteilt habe, 10 000 Euro an die Klägerin zu zahlen.
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