15.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 59/45
Klage, eingereicht am 22. Dezember 2015 — FH Scorpio/HABM — Eckes-Granini Group (YO!)
(Rechtssache T-745/15)
(2016/C 059/52)
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: FH Scorpio (Łódź, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Rumpel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eckes-Granini Group GmbH (Nieder-Olm, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelder der streitigen Marke: Kläger.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „YO!“ — Anmeldung Nr. 11 208 436.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Oktober 2015 in der Sache R 1546/2014-2.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Klage für begründet zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Eintragung der Marke „YO!“ 011208436 betrifft;
—
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Zeichen für sämtliche angemeldeten Waren und Dienstleistungen eingetragen wird;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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