22.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 68/40
Klage, eingereicht am 22. Dezember 2015 — European Dynamics Luxembourg und Evropaïkí Dynamikí/Kommission
(Rechtssache T-752/15)
(2016/C 068/51)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerinnen: European Dynamics Luxembourg SA (Luxemburg, Luxemburg) und Evropaïkí Dynamikí — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Sfyrí und Ch. Dede)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
die ihnen mit Schreiben DIGIT/R/3/SDP/PT 5107460 (2015) vom 29. Oktober 2015 mitgeteilte Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese ihr Angebot für eines der drei Einzellose (Los 3) im Rahmen der offenen Ausschreibung DIGIT/R3/PO/2015/0008 — STIS IV „Support and consulting services for technical informatics staff IV (STIS IV)“ an sechster Stelle gereiht hat, für nichtig zu erklären;
—
der Kommission aufzugeben, den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die entgangene Chance, für Los 3 der Rahmenvereinbarung STIS IV auf Platz 1 gereiht zu werden, entstanden ist;
—
der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die angefochtene Entscheidung ist nach Ansicht der Klägerinnen für nichtig zu erklären, da sie erstens hinsichtlich der Bewertung des technischen Angebots und zweitens hinsichtlich der Gründe, aus denen die finanziellen Angebote der Gesellschaften und Konsortien, die den Zuschlag erhalten hätten, nicht für anormal niedrig gehalten worden seien, unzureichend begründet sei. Außerdem habe die Kommission unter Verstoß gegen die Vertragsunterlagen und das Unionsrecht offensichtliche Beurteilungsfehler begangen.
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