29.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/28
Klage, eingereicht am 28. Dezember 2015 — Labeyrie/HABM — Delpeyrat (Darstellung eines Musters aus hellen Fischen auf dunklem Hintergrund)
(Rechtssache T-767/15)
(2016/C 078/39)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Labeyrie (Saint-Geours-de-Maremne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: A. Lecomte, avocate)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Delpeyrat (Saint Pierre du Mont, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke ohne Farbanspruch (Darstellung eines Musters aus hellen Fischen auf dunklem Hintergrund) — Gemeinschaftsmarke Nr. 3 916 533.
Verfahren vor dem HABM: Verfallsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Oktober 2015 in der Sache R 2694/2014-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des HABM bestätigt hat, mit der die Rechte der Gesellschaft LABEYRIE an ihrer Gemeinschaftsmarke Nr. 3 916 533 zur Kennzeichnung von Fischen für verfallen erklärt worden waren.
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung sowie gegen Regel 22 und Regel 40 der Verordnung Nr. 2868/95.
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