15.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/10
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. März 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Brussel — Belgien) — Lucio Cesare Aquino/Belgische Staat
(Rechtssache C-3/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene Rechte - Verletzung durch ein Gericht - Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen - Anrufung des Gerichtshofs - Letztinstanzliches einzelstaatliches Gericht))
(2017/C 151/14)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Brussel
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Lucio Cesare Aquino
Beklagter: Belgische Staat
Tenor
1.
Art. 267 Abs. 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht als letztinstanzliches Gericht angesehen werden kann, wenn die Kassationsbeschwerde gegen eine Entscheidung dieses Gerichts nicht geprüft wurde, weil der Beschwerdeführer sie zurückgenommen hat.
2.
Die zweite Frage ist nicht zu beantworten.
3.
Art. 267 Abs. 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein letztinstanzliches Gericht davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, wenn eine Kassationsbeschwerde aus Unzulässigkeitsgründen zurückgewiesen wird, die dem Verfahren vor diesem Gericht eigen sind, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben.
(1) ABl. C 136 vom 18.4.2016.