21.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 277/13
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal [Tax Chamber] — Vereinigtes Königreich) — Compass Contract Services Limited/Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
(Rechtssache C-38/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Modalitäten - Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität - Grundsatz der Effektivität - Nationale Regelung, mit der eine Verjährungsfrist eingeführt wird))
(2017/C 277/17)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-tier Tribunal (Tax Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Compass Contract Services Limited
Beklagte: Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
Tenor
Eine nationale Regelung wie die des Ausgangsverfahrens, die bei der Verkürzung der Verjährungsfrist für Anträge auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer und Anträge auf Vorsteuerabzug verschiedene Übergangszeiträume vorsieht, so dass für Anträge, die sich auf zwei Besteuerungszeiträume von drei Monaten beziehen, je nachdem, ob sie die Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer oder den Vorsteuerabzug zum Gegenstand haben, verschiedene Verjährungsfristen gelten, ist mit den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität, der Gleichbehandlung und der Effektivität vereinbar.
(1) ABl. C 106 vom 21.3.2016.