24.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 239/10
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 11. Mai 2017 — Dyson Ltd/Europäische Kommission
(Rechtssache C-44/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs an Energie mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen - Delegierte Verordnung [EU] Nr. 665/2013 - Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern - Energieeffizienz - Messverfahren - Grenzen der übertragenen Zuständigkeit - Verfälschung von Beweismitteln - Begründungspflicht des Gerichts))
(2017/C 239/13)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Dyson Ltd (Prozessbevollmächtigte: E. Batchelor und M. Healy, Solicitors, F. Carlin, Barrister, und A. Patsa, Advocate)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und E. White)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. November 2015, Dyson/Kommission (T-544/13, EU:T:2015:836), wird insoweit aufgehoben, als mit ihm der erste Teil des ersten Klagegrundes und der dritte Klagegrund zurückgewiesen worden sind.
2.
Die Sache wird zur Entscheidung über den ersten Teil des ersten Klagegrundes und den dritten Klagegrund an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3.
Die Entscheidung über die Kosten wird vorbehalten.
(1) ABl. C 145 vom 25.4.2016.