3.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/14
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 4. Mai 2017 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-98/16) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 63 AEUV - Art. 40 des EWR-Abkommens - Erbschaftsteuer - Erbschaften, die Organisationen ohne Gewinnzweck zufallen - Anwendung eines ermäßigten Satzes auf Einrichtungen, die in Griechenland bestehen oder rechtmäßig gegründet worden sind, sowie auf ähnliche ausländische Einrichtungen unter der Bedingung der Gegenseitigkeit - Unterschiedliche Behandlung - Beschränkung - Rechtfertigung))
(2017/C 213/15)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: W. Roels und D. Triantafyllou)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Tassopoulou und V. Karra)
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, die für Erbschaften, die nicht gewinnorientierten Einrichtungen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zufallen, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit einen privilegierten Erbschaftsteuersatz vorsehen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 145 vom 25.4.2016.