18.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 121/8
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 2. März 2017 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-160/16) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energiepolitik - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Richtlinie 2010/31/EU - Art. 5 Abs. 2 - Bericht über die kostenoptimalen Niveaus))
(2017/C 121/11)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und K. Talabér-Ritz)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen, dass sie den in Art. 5 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2010/31 vorgesehenen und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31 durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten zu erstellenden Bericht über die kostenoptimalen Niveaus nicht vorgelegt hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 251 vom 11.7.2016.
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