3.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/22
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2017 (Vorabentscheidungsersuchen der High Court of Justice, Family Division [England and Wales] — Vereinigtes Königreich) — M. S./P. S.
(Rechtssache C-283/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung [EG] Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1 - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und Zusammenarbeit in Unterhaltssachen - Vollstreckung einer Entscheidung in einem Mitgliedstaat - Antragstellung unmittelbar bei der zuständigen Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die Zentrale Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats zu beteiligen ist))
(2017/C 104/32)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice, Familiy Division (England and Wales)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: M. S.
Beklagter: P. S.
Tenor
1.
Verleiht Kapitel IV der Verordnung Nr. 4/2009 einer Unterhaltsberechtigten, die in einem Mitgliedstaat die Vollstreckung eines in einem anderen Mitgliedstaat erwirkten Titels begehrt, das Recht, einen Antrag auf Vollstreckung unmittelbar bei der zuständigen Stelle des ersuchten Staats zu stellen?
2.
Ist Kapitel IV der Verordnung Nr. 4/2009 bejahendenfalls dahin auszulegen, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, ein Verfahren oder einen Mechanismus vorzusehen, der diesem Recht zur Anerkennung verhilft?
(1) ABl. C 279 vom 1.8.2016.