8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/10
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 9. November 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação do Porto — Portugal) — António Fernando Maio Marques da Rosa/Varzim Sol — Turismo, Jogo e Animação SA
(Rechtssache C-306/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Zeiträume von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen))
(2018/C 005/13)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal da Relação do Porto
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: António Fernando Maio Marques da Rosa
Beklagte: Varzim Sol — Turismo, Jogo e Animação SA
Tenor
Art. 5 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der durch die Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 geänderten Fassung und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind dahin auszulegen, dass sie nicht verlangen, dass die kontinuierliche wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird.
(1) ABl. C 326 vom 5.9.2016.