4.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 293/10
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. Juli 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret — Dänemark) — Assens Havn/Navigators Management (UK) Limited
(Rechtssache C-368/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Nationale Regelung, die in bestimmten Fällen ein Recht des Geschädigten auf Klage unmittelbar gegen den Versicherer des für den Unfall Verantwortlichen vorsieht - Gerichtsstandsvereinbarung, die zwischen dem Versicherer und dem Schädiger getroffen wurde))
(2017/C 293/13)
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Højesteret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger/Rechtsmittelführer: Assens Havn
Beklagte/Rechtsmittelgegnerin: Navigators Management (UK) Limited
Tenor
Art. 13 Nr. 5 in Verbindung mit Art. 14 Nr. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Geschädigter, der unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers klagen kann, nicht an eine Gerichtsstandsvereinbarung, die zwischen dem Versicherer und dem Schädiger getroffen wurde, gebunden ist.
(1) ABl. C 314 vom 29.8.2016.