26.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/16
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Dezember 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München — Deutschland) — Soha Sahyouni / Raja Mamisch
(Rechtssache C-372/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung [EU] Nr. 1259/2010 - Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts - Anerkennung einer von einem geistlichen Gericht eines Drittstaats ausgesprochenen Privatscheidung - Anwendungsbereich der Verordnung))
(2018/C 072/21)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht München
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: Soha Sahyouni
Antragsgegner: Raja Mamisch
Tenor
Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ist dahin auszulegen, dass eine durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkte Ehescheidung wie die im Ausgangsverfahren streitige nicht in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt.
(1) ABl. C 343 vom 19.9.2016.