4.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 293/11
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. Juli 2017 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-388/16) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 260 Abs. 2 AEUV - Finanzielle Sanktionen - Pauschalbetrag))
(2017/C 293/14)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Nicolae und S. Pardo Quintillán)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. A. Sampol Pucurull und A. Rubio González)
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es bei Ablauf der in dem Mahnschreiben der Europäischen Kommission gesetzten Frist am 20. September 2015 nicht die zur Durchführung des Urteils vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), erforderlichen Maßnahmen ergriffen hatte.
2.
Das Königreich Spanien wird verurteilt, an die Europäischen Kommission einen Pauschalbetrag in Höhe von 3 Mio. Euro zu zahlen.
3.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 314 vom 29.8.2016.