12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/6
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 19. September 2018 — Europäische Kommission/Französische Republik, IFP Énergies nouvelles
(Rechtssache C-438/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung - Unbeschränkte staatliche Garantie, die dem Institut Français du Pétrole [IFP] durch die Verleihung des Status eines „Établissement public à caractère industriel et commercial“ [öffentlicher Wirtschaftsbetrieb, EPIC] gewährt wird - Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass diese Maßnahme teilweise keine staatliche Beihilfe darstelle und teilweise, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen, mit dem Binnenmarkt vereinbar sei - Begriff „Beihilferegelung“ - Vermutung des Bestehens eines Vorteils - Beweislast und Beweismaß))
(2018/C 408/04)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und D. Grespan)
Andere Parteien des Verfahrens: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und J. Bousin), IFP Énergies nouvelles (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Morgan de Rivery und E. Lagathu)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, EU:T:2016:320), wird aufgehoben, soweit das Gericht damit Art. 1 Abs. 3 bis 5 sowie die Art. 2 bis 12 des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des „Institut Français du Pétrole“ für nichtig erklärt hat.
2.
Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 392 vom 24.10.2016.
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