28.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 35/2
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 29. November 2018 — National Iranian Tanker Company/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-600/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Nichtigerklärung einer Aufnahme durch das Gericht - Erneute Aufnahme - Beweise, die sich auf die Zeit vor der ersten Aufnahme beziehen - Tatsachen, die vor der ersten Aufnahme bekannt waren - Rechtskraft - Umfang - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Aufnahmegrund der logistischen Unterstützung der iranischen Regierung - Tragweite - Tätigkeit der Beförderung von Rohöl))
(2019/C 35/02)
Verfahrenssprache:Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: National Iranian Tanker Company (Prozessbevollmächtigte: T. de la Mare, QC, M. Lester, QC, M. J. Pobjoy, Barrister und R. Chandrasekera, S. Ashley und C. Murphy, Solicitors)
Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und M. Bishop)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die National Iranian Tanker Company trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.
(1) ABl. C 30 vom 30.01.2017
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