3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/4
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26. März 2019 — Europäische Kommission/Italienische Republik, Republik Litauen
(Rechtssache C-621/16 P) (1)
(Rechtsmittel - Sprachenregelung - Allgemeine Auswahlverfahren zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Beamte der Funktionsgruppe Administration [AD 5] - Beamte der Funktionsgruppe Administration [AD 6] im Bereich Datenschutz - Sprachkenntnisse - Begrenzung der Wahl der Sprache 2 der Auswahlverfahren auf Englisch, Französisch und Deutsch - Sprache, in der der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem Europäischen Amt für Personalauswahl [EPSO] erfolgt - Verordnung Nr. 1 - Beamtenstatut - Diskriminierung aufgrund der Sprache - Rechtfertigung - Dienstliches Interesse - Gerichtliche Überprüfung)
(2019/C 187/05)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Pignataro-Nolin und G. Gattinara)
Andere Parteien des Verfahrens: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato), Republik Litauen
Streithelfer zur Unterstützung der anderen Partei des Verfahrens: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. J. García-Valdecasas Dorrego)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die der Italienischen Republik.
3.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 46 vom 13.2.2017.
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