12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/9
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 20. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Münster — Deutschland) — EV/Finanzamt Lippstadt
(Rechtssache C-685/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 bis 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Kürzung steuerpflichtiger Gewinne - Beteiligungen einer Muttergesellschaft an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz in einem Drittstaat - An die Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividenden - Steuerliche Abzugsfähigkeit, die strengeren Voraussetzungen unterliegt als die Kürzung um die Gewinne aus Beteiligungen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft))
(2018/C 408/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Münster
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: EV
Beklagter: Finanzamt Lippstadt
Tenor
Die Art. 63 bis 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die eine Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsführung und Sitz in einem Drittstaat an strengere Bedingungen knüpft als die Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft.
(1) ABl. C 144 vom 8.5.2017.
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