3.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/23
Beschluss des Gerichtshofs vom 24. Januar 2017 — Carsten René Beul/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-53/16) (1)
((Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Nichtigkeitsklage - Funktionieren der Finanzmärkte - Anforderungen an die Prüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse - Verordnung [EU] Nr. 537/2014 - Vorschriften für die Organisation von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch Unternehmen von öffentlichem Interesse - Keine individuelle Betroffenheit - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2017/C 104/34)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Carsten René Beul (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.-M. Pott und T. Eckhold)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: D. Warin und P. Schonard), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Balta und R. Wiemann)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Carsten René Beul trägt die Kosten.
(1) ABl. C 191 vom 30.5.2016.