24.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/3
Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 1. Februar 2017 — Darko Graf/Europäische Kommission
(Rechtssache C-241/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union - Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform - Einführung und anschließende Abschaffung des Amts des Gerichtsvollziehers - Schäden, die den zu Gerichtsvollziehern ernannten Personen entstanden sind - Kein Verschulden bei der Überwachung der Verpflichtungen der Republik Kroatien durch die Europäische Kommission - Abweisung der Klage - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel))
(2017/C 129/04)
Verfahrenssprache: Kroatisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Darko Graf (Prozessbevollmächtigter: L. Duvnjak, odvjetnik)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Ječmenica und G. Wils)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Darko Graf trägt die Kosten.
(1) ABl. C 251 vom 11.7.2016.