7.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 90/11
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Frosinone (Italien), eingereicht am 5. Januar 2016 — Strafverfahren gegen Paola Tonachella
(Rechtssache C-8/16)
(2016/C 090/14)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Frosinone
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Paola Tonachella
Vorlagefrage
Sind die Art. 49 ff. AEUV und 56 ff. AEUV, wie sie u. a. im Licht der im Urteil des Gerichtshofs (verbundene Rechtssachen C-72/10 und C-77/10) vom 16. Februar 2012 enthaltenen Grundsätze ergänzt worden sind, dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, die die Pflicht vorsieht, die im Eigentum stehenden materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, die die Infrastruktur der Spielverwaltung und -annahme bilden, bei Einstellung der Tätigkeit aufgrund des Ablaufs der Konzessionsfrist oder aufgrund von Entzugs- oder Widerrufsentscheidungen einem anderen unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen?
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