25.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/14
Rechtsmittel, eingelegt am 11. Januar 2016 vom Königreich Belgien gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2015 in der Rechtssache T-721/14, Königreich Belgien/Europäische Kommission
(Rechtssache C-16/16 P)
(2016/C 145/18)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: L. Van den Broeck, M. Jacobs und J. Van Holm sowie Rechtsanwälte P. Vlaemminck und B. Van Vooren)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-721/14 in vollem Umfang aufzuheben;
—
die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;
—
über den Rechtsstreit in der Sache zu entscheiden;
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die Streithilfeanträge der Hellenischen Republik und der Portugiesischen Republik für zulässig zu erklären
—
und der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Loyalität und des institutionellen Gleichgewichts und fehlerhafte Anwendung der in Art. 263 AEUV genannten Voraussetzungen.
Zweiter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen die Wechselseitigkeit des Grundsatzes der Loyalität und Verletzung der Stellung des Mitgliedstaats als privilegierter Kläger zum Schutz seiner Vorrechte.
Dritter Rechtsmittelgrund: Fehlerhafte Auslegung der Rechtsfolgen der Empfehlung in Bezug auf Belgien.
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