10.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 165/10
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Pordenone (Italien), eingereicht am 22. Februar 2016 — Strafverfahren gegen Giorgio Fidenato
(Rechtssache C-107/16)
(2016/C 165/11)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Pordenone
Strafverfahren gegen
Giorgio Fidenato
Vorlagefragen
1.
Ist die Kommission nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/02 (1) verpflichtet, auf Ersuchen eines Mitgliedstaats Sofortmaßnahmen zu treffen, auch wenn sie kein ernstes und offenkundiges Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt sieht?
2.
Kann der Mitgliedstaat im Falle einer Mitteilung durch die Kommission über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für das Treffen von Sofortmaßnahmen solche Maßnahmen auf der Grundlage von Art. 53 der genannten Verordnung selbst ergreifen?
3.
Kann der Mitgliedstaat auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips Sofortmaßnahmen nach Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/03 (2) ergreifen, auch wenn die Voraussetzungen eines ernsten und offenkundigen Risikos nicht vorliegen, und solche Maßnahmen auch dann aufrecht erhalten, wenn die Kommission ihm nach Prüfung der Stellungnahme der EFSA ihre Beurteilung übermittelt hat, wonach die Bedingungen für das Treffen von Sofortmaßnahmen nicht erfüllt sind?
(1) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31, S. 1).
(2) Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 268, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy