13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/24
Vorabentscheidungsersuchen des Szombathelyi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 26. Februar 2016 — Günter Horváth/Vas Megyei Kormányhivatal
(Rechtssache C-113/16)
(2016/C 211/30)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Szombathelyi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Günter Horváth
Beklagte: Vas Megyei Kormányhivatal
Vorlagefragen
1.
Stellt die Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahrens in Rede stehende, die den Fortbestand von Nießbrauchs- und Nutzungsrechten an landwirtschaftlichen Grundstücken an den Nachweis eines nahen Angehörigenverhältnisses zum Besteller des Nießbrauch- oder Nutzungsrechts knüpft und das Nießbrauch- oder Nutzungsrecht, sofern der Nießbrauchs- oder Nutzungsberechtigte das nahe Angehörigenverhältnis nicht nachweisen kann, kraft Gesetzes — ohne jeglichen Ausgleich — erlischt, eine Beschränkung dar, die gegen die Art. 49 und 63 des AEUV verstößt?
2.
Wirkt sich die Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahrens in Rede stehende, die den Fortbestand von Nießbrauchs- und Nutzungsrechten an landwirtschaftlichen Grundstücken an den Nachweis eines nahen Angehörigenverhältnisses zum Besteller des Nießbrauch- oder Nutzungsrechts knüpft und das Nießbrauch- oder Nutzungsrecht, sofern der Nießbrauch- oder Nutzungsberechtigte das nahe Angehörigenverhältnis nicht nachweisen kann, kraft Gesetzes — ohne jeglichen Ausgleich — erlischt, im Hinblick auf die Art. 49 und 63 AEUV tatsächlich in gleichem Maße auf Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats und auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten aus?