6.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/9
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich), eingereicht am 16. März 2016 — Sarval Sud-Est SAS, Siffda Bretagne SAS, Siffda Centre SAS, Siram SARL, Francisque Gay, Patrick Legras de Grandcourt/Association ATM Porc, Association ATM Avicole, Association ATM équidés Angee, Association ATM éleveurs de ruminants, Association ATM lapins Clipp, Association ATM palmipèdes gras — Cifog, Association ATM ponte — CNPO, Atemax France, Monnard Jura SNC, Fédération nationale bovine (FNB), Fédération nationale porcine
(Rechtssache C-155/16)
(2016/C 200/14)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Sarval Sud-Est SAS, Siffda Bretagne SAS, Siffda Centre SAS, Siram SARL, Francisque Gay und Patrick Legras de Grandcourt
Kassationsbeschwerdegegnerinnen: Association ATM Porc, Association ATM Avicole, Association ATM équidés Angee, Association ATM éleveurs de ruminants, Association ATM lapins Clipp, Association ATM palmipèdes gras — Cifog, Association ATM ponte — CNPO, Atemax France, Monnard Jura SNC, Fédération nationale bovine (FNB) und Fédération nationale porcine
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 1 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (1) dahin auszulegen, dass privatrechtliche Berufsverbände, die von den betreffenden berufsständischen Organisationen für den Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Leistungen zur Tierkörperbeseitigung gegründet wurden und für deren Finanzierung die Mitglieder dieser Organisationen verantwortlich sind, die dafür Beiträge zahlen, im Hinblick auf das Kriterium, nach dem solche Einrichtungen zu dem besonderen Zweck gegründet worden sein müssen, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, als Einrichtungen des öffentlichen Rechts anzusehen sind?
2.
Ist Art. 1 der Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass die beschriebenen Berufsverbände, insbesondere diejenigen, die Pflichtbeiträge erheben, das Kriterium für die Einordnung als Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, das an die Aufsicht ihrer Leitung durch öffentliche Stellen anknüpft, wenn es sich bei dieser Wirtschafts- und Finanzaufsicht des Staates um eine externe Aufsicht über die wirtschaftliche Tätigkeit und die Haushaltsführung der ihr unterliegenden Unternehmen und Einrichtungen handelt, die zum Ziel hat, die Risiken zu bewerten und die Leistungen dieser Unternehmen und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Vermögensinteressen des Staats zu beurteilen, und wenn der mit der Durchführung der Aufsicht beauftragte Bedienstete für die Erfüllung seiner Aufgabe über sämtliche Befugnisse zur Ermittlung anhand von Unterlagen und vor Ort verfügt, und das beaufsichtigte Unternehmen oder die beaufsichtigte Einrichtung verpflichtet ist, ihm alle zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen und von ihm angeforderten Informationen einschließlich der über die Tochterunternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises und gegebenenfalls zusätzliche Angaben zukommen zu lassen, und er mit beratender Stimme Zugang zu den Sitzungen der Verwaltungs- oder Aufsichtsgremien oder an ihre Stelle tretenden Organe und der von ihnen möglicherweise geschaffenen Gremien und Ausschüsse hat, er an den Sitzungen der Gremien, Ausschüsse und aller beratenden Organe innerhalb des Unternehmens oder der Einrichtung sowie an den Hauptversammlungen teilnehmen darf und er Einberufungen, Tagesordnungen und alle anderen vor jeder Sitzung zu versendenden Unterlagen zu den gleichen Bedingungen wie deren Mitglieder erhält?
(1) ABl. L 134, p. 114.
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