30.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 191/15
Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 17. März 2016 — VAS „Starptautiskā lidosta ‚Rīga‘“/Konkurences padome
(Rechtssache C-159/16)
(2016/C 191/19)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: VAS „Starptautiskā lidosta ‚Rīga‘“
Beklagte: Konkurences padome
Vorlagefragen
1.
Sind die Art. 102 und 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass ein und dasselbe Verhalten eines staatlichen Unternehmens gleichzeitig unter dem Blickwinkel des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe (als mögliche Gewährung einer staatlichen Beihilfe an einen Kunden/Handelspartner) und unter dem Blickwinkel der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung (Diskriminierung hinsichtlich der Preise) geprüft werden kann?
2.
Gibt es bei diesen beiden Prüfungen eine bestimmte Reihenfolge oder ein Hierarchieverhältnis?
3.
Ist es der Verwaltung oder einem Gericht erlaubt, bei der Prüfung einer Rechtssache betreffend einen Wettbewerbsverstoß, der darin besteht, dass gegenüber Kunden/Handelspartnern eines staatlichen Unternehmens diskriminierende Preise angewandt werden, festzustellen, dass das Verhalten eines Wirtschaftsteilnehmers gegen Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, wenn der Verstoß auf der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ohne Einhaltung des in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen vorherigen Prüfungsverfahrens beruht?
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