13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/31
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Irland), eingereicht am 29. März 2016 — M. H./M. H.
(Rechtssache C-173/16)
(2016/C 211/41)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: M. H.
Beklagte: M. H.
Vorlagefrage
Ist der „Zeitpunkt, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück … bei Gericht eingereicht wurde“, im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2201/2003 (1) dahin auszulegen, dass er sich auf den Zeitpunkt bezieht,
i)
zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück bei Gericht eingegangen ist, auch wenn das Verfahren gemäß den nationalen Rechtsvorschriften nicht unmittelbar mit Eingang dieses Schriftstücks eingeleitet wird, oder
ii)
zu dem das Verfahren nach Eingang des verfahrenseinleitenden Schriftstücks bei Gericht gemäß den nationalen Rechtsvorschriften eingeleitet wird?
(1) Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1).